Die richtige Rechtsschutzversicherung finden

Bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer kann zwischen verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten wählen und entsprechende Rechtsschutzversicherungen abschließen. Er kann einzelne Verträge, wie z.B. Wohnungs- und Grundstückseigentümer-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtschutz oder auch Opfer-Rechtsschutz abschließen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch Komplett-Rechtsschutzpakete an, in welchen die gängigsten Rechtsschutzversicherungen in einem Paket zusammengefasst wurden. Jeder Versicherungsnehmer hat somit die Möglichkeit, einen für seinen Bedarf zugeschnittenen Vertrag abzuschließen.

Vertragsgrundlage sind bei allen Rechtsschutzversicherungen die Versicherungsbedingungen, welche alle Rechte, Pflichten und Obliegenheiten beider Vertragsparteien regeln. Der Versicherungsnehmer ist entweder ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme versichert. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Schadensfall Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare und die Kosten des Gegners, wenn diese übernommen werden müssen, z.B. nach einem Rechtsstreit, wenn der Rechtsstreit vor Gericht verloren wurde.

Wurde bei Vertragsabschluss eine Selbstbeteiligung vereinbart, so ist die vereinbarte Summe im Schadensfall vom Versicherungsnehmer zu leisten. Alle darüber hinaus gehenden Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung. Bei erstmaligem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gilt eine Wartezeit von drei Monaten, d.h., dass erst nach Ablauf von drei Monaten Versicherungsschutz für die vereinbarte Versicherungsleistung, z.B. Arbeits-Rechtsschutz, besteht.

Tritt ein Rechtsschutzfall ein, so reicht der Rechtsanwalt, welcher vom Versicherungsnehmer beauftragt wurde, bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage ein. Die Rechtsschutzversicherung überprüft, ob der Rechtsschutzfall versichert ist und erteilt nach Prüfung entweder eine Zusage für die Deckung oder lehnt die Übernahme der Kosten ab.


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